Was sind Nutzungsrechte?

Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 31 hat bei jedem kreativen Werk allein der Urheber und Urheberin das Recht, das eigene Werk zu verbreiten und zu vervielfältigen. Das Urheberrecht ist juristisch nicht übertragbar. Möchte eine Auftraggeberin das Werk eines Urhebers dennoch verwenden, so kauft sie sich die Nutzungsrechte. So entsteht ein Lizenzvertrag zwischen beiden Parteien. Dabei ist zu beachten, dass bei der Bezahlung des Schaffens - bei dem lediglich die gekaufte Arbeitszeit vergütet wird - nicht automatisch das Recht der Verwendung erworben wird. So muss das Nutzungsrecht zum Entwurfspreis zusätzlich erworben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, das Nutzungsrecht von bereits bestehenden Werken zu erwerben. Der Entstehungsprozess muss dabei nicht vergütet werden.

 

Warum gibt es Nutzungsrechte?

Es besteht ein Unterschied zwischen einem einmalig gekauften Produkt und einem Werk, welches zur Vervielfältigung gedacht ist. Beispielsweise kaufe ich einen Tisch bei einem Tischler nur einmal. Will ich mehrere Tische erwerben, so entsteht ein immer erneuter Auftrag zum Kauf des Produktes. Bei einem kreativen Werk (z.B. einer Illustration) sieht das anders aus. Dieses kann beliebig oft reproduziert und kopiert werden und im häufigsten Fall will der Auftraggeber mit dieser Reproduktion Geld verdienen. Aus diesem Grund hat das Gesetz die Einräumung von Nutzungsrechten (Recht auf Vervielfältigung) vorgesehen. Das ist auch zum Vorteil des Auftraggebers, da der Anspruch der Nutzung geregelt ist und beiden Parteien Rechtssicherheit gewährt.

 

Nutzungsarten

Es gibt zwei Nutzungsarten, die als exklusive (ausschließliche) und einfache Nutzung definiert sind. Die exklusive Nutzung beschreibt die alleinige Nutzung des Werkes für die Auftraggeberin, wogegen die einfache Nutzung beliebig oft vom Urheber an Dritte verkauft werden kann.

 

Das Nutzungsrecht ist zumeist beschränkt auf:

 

räumlicher Nutzung:
international, weltweit, europaweit oder nur regional

 

zeitlicher Nutzung:
Dies kann von 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre bis zeitlich unbegrenzt vereinbart werden.

 

inhaltlicher Nutzung:
Beschreibt, für wie viele Medien das Werk genutzt wird. So definiert sich das Ausmaß der Vervielfältigung.

 

Berechnung der Nutzungsrechte

Jedes Werk hat einen kalkulierten Entwurfspreis. Wie hoch dieser Preis ausfällt, ergibt sich aus folgenden Kriterien: aufgewendete Zeit, Komplexität von Stil und Inhalt und Anzahl der vereinbarten Korrekturstufen. Auf Basis des Entwurfspreises wird der Preis zu Nutzung mittels eines Faktorensystems errechnet. Dabei steigt mit größerem Nutzungsumfang auch der Faktor. Die meisten Kreativen richten sich dabei an die Faktorenliste der AGD.

 

Noch Fragen?

Das Thema ‚Nutzungsrecht‘ ist sehr kompliziert. Sollten also noch Fragen bestehen, scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren. Falls Sie ein Design oder eine Illustration von mir erwerben möchten, kalkuliere ich Ihnen gern ein passendes Angebot.